Schon wieder keine Schleichwerbung
Die öffentlich-rechtlichen Sender können es scheinbar einfach nicht lassen. Obwohl bereits Köpfe gerollt sind, macht man fröhlich weiter Schleichwerbung. Auf den Marienhofskandal folgt der Inkasso-Moskau-Skandal. Scheinbar sind Millionen aber wichtiger als Moral und so sendet man jetzt auch am Wahlabend ganz unverhohlen Schleichwerbung. Darüber beschwert sich lustigerweise aber nicht die Konkurrenz, die will ja ihre Sendelizenzen behalten, sondern der Linuxverband. Eine kleine Gruppe naiver Idealisten sind die Einzigen, die sich in unserem Land überhaupt noch trauen den Mund aufzumachen, von Aktionismus ganz zu schweigen. Da bleibt nur noch zu sagen, "Guten Abend Deutschland", oder besser gleich "Gute Nacht".
Gegendarstellung:
Bei der 90-minütigen Einblendung es Microsoftlogos handelt es sich nicht um Werbung, sonder gemäss Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. November 2002 (Az 315 O 549/02), der Richterspruch: "Bei der Erstellung von Hochrechnungen spielt die Genauigkeit und die Geschwindigkeit, mit der Ergebnisse ermittelt werden können, eine entscheidende Rolle. Zu deren Ermittlung sind aufwendige Computerprogramme und Datennetzwerke erforderlich. Wenn diese von einem bestimmten Unternehmen gestellt werden, so hat der Hinweis auf das Unternehmen einen durchaus informativen Wert und lässt sich daher als Quellenangabe rechtfertigen. Dies ist vergleichbar mit dem Hinweis auf die Quelle von Zeitmessungen oder einen Ergebnisdienst bei Sportübertragungen."
Also wichtig: Werbung ist verboten, Hochrechnung mit Herstellerlogo ist erlaubt, wundern sie sich also nicht wenn ihnen demnächst im Kino der Spezialeffekt mit freundlicher Unterstützung von ... präsentiert wird, das ist keine Werbung mitten im Film sondern Produktinformation.
Gegendarstellung:
Bei der 90-minütigen Einblendung es Microsoftlogos handelt es sich nicht um Werbung, sonder gemäss Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. November 2002 (Az 315 O 549/02), der Richterspruch: "Bei der Erstellung von Hochrechnungen spielt die Genauigkeit und die Geschwindigkeit, mit der Ergebnisse ermittelt werden können, eine entscheidende Rolle. Zu deren Ermittlung sind aufwendige Computerprogramme und Datennetzwerke erforderlich. Wenn diese von einem bestimmten Unternehmen gestellt werden, so hat der Hinweis auf das Unternehmen einen durchaus informativen Wert und lässt sich daher als Quellenangabe rechtfertigen. Dies ist vergleichbar mit dem Hinweis auf die Quelle von Zeitmessungen oder einen Ergebnisdienst bei Sportübertragungen."
Also wichtig: Werbung ist verboten, Hochrechnung mit Herstellerlogo ist erlaubt, wundern sie sich also nicht wenn ihnen demnächst im Kino der Spezialeffekt mit freundlicher Unterstützung von ... präsentiert wird, das ist keine Werbung mitten im Film sondern Produktinformation.
bloggnjus - 9. Sep, 13:02
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